Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 33106, Paderborn, B 1, Abs. 160.1, km 1,474 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h bei zulässigen 100 km/h. Durch Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 140 km/h festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörungsbogen
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