Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lichtenfels, auf der B 289, im Abschnitt 230, bei km 3,000, Ri. Coburg mit 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – ES3.0 dokumentierte mit Beweisfoto 123 km/h.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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