Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in München, auf der A 99, Ri. AD Süd-West (A96), im Abschnitt 240, Höhe km 2.894, Ri. Lindau mit 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 dokumentierte mit Beweisfoto 81 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung

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