Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Behringen, auf der BAB 71, km 95,4, RF Schweinfurt die erlaubte Geschwindigkeit am 25.04.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 163 km/h bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 130 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 33 km/h und führte zur Einleitung eines Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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