Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eppstein, auf der B 455, Einmündung Bezirksstraße die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 68 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 8 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Burgstadt Eppstein übersandte Schriftliche Verwarnung.
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