Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.02.2016 in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, km 9,694, linke Spur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 141 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die erlaubte Geschwindigkeit wurde um 41 km/h überschritten. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage -stationär – TraffiStar S 330, Frontfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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