Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Germaringen, auf der B 12, im Abschnitt 640, bei km 2,9, Richtung Kempten die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-Einseitensensor ES3.0 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 123 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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