Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kleinheubach, B 469, Abschnitt 430, km 1,9, Ri. Seligenstadt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 wurden 91 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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