Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 04, km 170,760, Jena Richtung Dresden, 3. Überholspur um 19 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 99 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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