Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Königsmoos-Klingsmoos, auf der Ehekirchner Straße, i.H. Hs.-Nr. 29 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit LEIVTEC XV3 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 32 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 82 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Königsmoos übersandte Vordruck Anhörung
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