Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rückersdorf, B 14, i.H. Altwasser 20-22 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät LEIVTEC XV 3 wurden 910 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Kommunale Verkehrsüberwachung Zentrales Mittelfranken übersandte Anhörung
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