Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Pressath, K New 5, Abschnitt 320, in Höhe km 0,100, Ri. Pressath die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messprotokoll wurden 110 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen.
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