Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Rohrdorf, A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1160, km 1.58 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 154 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel:
Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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