Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Schongau, auf der B 17, Abschnitt 300, km 1.950, Ri. Bad Tölz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 162 km/h, bei zulässigen 100 km/h, um 62 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- PoliScan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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