Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Frechen, auf der A 4, bei km 56,147, RF Heerlen außerhalb geschlossener Ortschaften um 37 km/h, bei zulässigen 60 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet. Festgestellt wurden 97 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandte Anhörung

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