Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Buxheim, auf der Bundesautobahn A 7, in Richtung Füssen, im Abschnitt 980, bei km 1,130 bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h statt des nötigen Abstandes von 53,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 17,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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