Mit 43 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h in Bubesheim, BAB 8, Abschnitt 240, km 4,05, Richtung München außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan FM1 mit Foto ergab 173 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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