Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leverkusen, Leverkusen- Schlebusch, Carl-Carstens-Ring, Höhe Fußgängerbrücke Auerweg, FR Gus die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 69 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 19 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Radarmessung und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Leverkusen übersandte Vordruck Anhörung

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