In München, Heckenstallertunnel, Ri. Westen, Block 227, mittler Spur, MQ6 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffiStar S 330 72 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

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