Auf der BAB 4, Jena, Richtung Frankfurt a. Main, km 170,670, 2. Überholspur wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften am 22.11.2015 um 36 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Piezomessung 116 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Anhörungsbogen wegen Verkehrsornungwidrigkeit

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

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