Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 31.01.2016 auf der BAB 9, Schleifreisen, München – Berlin, km 187,0, Überholspur um 23 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Zeugenfragebogen übersandt. Festgestellt wurden 123 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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