Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schweinfurt, B 286, Abschnitt 520, Richtung A 3, km 0,5 am 12.03.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 52 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät PoliScanSpeed wurden 152 km/h mit Beweisfoto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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