Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.02.2016 auf der BAB 71, Heldrungen, Richtung Sangershausen, km 21,0, mit 34 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Mit Piezomessung wurden mit Beweisfoto 134 km/h dokumentiert . Verwarnungsgeld von 20,00 € angeboten

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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