Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.10.2015 in Lauingen (Donau), K DLG 7, Abschnitt 140, km 0,02, Frauenriedhausen, Ri. Lauingen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 88 km/h, bei erlaubten 50 km/h festgestellt. Die zulässige Geschwindigkeit wurde um 38 km/h überschritten. Beweismittel: Geschwindigkweitsmessanlage – mobil – ES3.0 Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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