Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, bei km 9.0, FR AS Vetschau mit 39 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed dokumentierte 119 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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