Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.05.2016 in Gruibingen, auf der BAB 8, km 160,235, in FR AS Vetschau die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 137 km/h, bei erlaubten 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 37 km/h . Beweismittel: Messgerät Lasergerät, PoliScan Speed, Beweisfoto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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