Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eching, A 9, AK Neufahrn, AB 1080, Ast. G-Z, neben FB A 92, Ri. BAB die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 25 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed mit Foto ergab 85 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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