Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Höchstadt a. d. Aisch, A 3, Richtung Frankfurt, Abschnitt 600, km 0.0 um 45 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 125 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen

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