Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kirchdorf a. Inn, B 12, Abschnitt 1400, km 7.600, Ri. Passau mit 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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