Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 29.10.2015 auf der BAB 11, km 18,40 in Fahrtrichtung Berlin um 36 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät 116 km/h. Beweismittel: ES3.0, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat

Fragebogen zur Fahrerermittlung wurde durch Zentrale Bußgeldstelle Gransee/Internetwache übersandt.

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