Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 11.10.2015 in Oberhausen, A 3, km 64.378 Richtung Kassel um 26 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 126 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScanSpeed
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberhausen
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