Außerorts Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit am 26.09.2015 in Mannheim, auf der BAB 6, km 569,500, Mannheim – Heilbronn wurde mit 154 km/h bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung um 34 km/h wurde mit Lasergerät PoliScan Speed und dokumentiert, Bußgeldverfahren ist anhängig.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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