Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 18.09.2015 auf der BAB 9, Schleifreisen – Berlin, km 187.0, Lastspur um 41 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern
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