Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 18.09.2015 auf der BAB 9, Schleifreisen – Berlin, km 187.0, Lastspur um 41 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 141 km/h. Beweismittel:  Piezomessung,  Frontfoto. 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat,  § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.