Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 02.11.2015 in Bochum, Werner Hellweg, vor Einmündung Am Koppstück, FR Werne um 17 km/h überschritten. Zugelassene Geschwindigkeit 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Multinova 6F 13 67 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bochum
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