Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit am 24.10.2015 in Eching auf der A9, Abschnitt 1100, km 0.630 um 30 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: Multinova 6FAFB WVZ – stationär 150 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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