Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.09.2015  auf der BAB 13, Km 76,4, zw. Bonkow und Calau, in FR. AS Calau um 71 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät: ES3.0 191 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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