Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Porta Westfalica, auf der BAB 2, bei km 285,8999, RF Dortmund um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 150 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Minden-Lübbecke übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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