Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der Hans-Bredow-Straße, Richtung Osterholzer Heerstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 62 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 12 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß mit Messgerät Multanova Digital und Frontfoto, Verwarnungsgeld von 25,00 €

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

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