Außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der BAB A 4, bei km 49,5, Aachen – Dresden um 12 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 92 km/h, Frontfoto liegt vor.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz
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