Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 23.05.2016 in Mühlhausen, Langensalzaer Landstraße, B 247, Höhe Hufelan Klinikum, FR ortsauswärts, innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung 56 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bußgeldstelle Stadt Mühlhausen/Thüringen übersandte Verwarnung.
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