Auf der BAB 24, bei km 232,16, in FR Hamburg wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 5100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 12 km/h überschritten. Gemessen wurden mit PoliScan mit Beweisfoto 112 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee erhob 40,00 € Verwarnungsgeld

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