Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschn. 251,km 0,775, in FR Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 13 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab 73 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee erhob 40,00 € Verwarnungsgeld
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