Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in Stuttgart – Degerloch, auf der BAB 8, in Höhe km 198,150, München- Karlsruhe, AS 52b, außerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h, bei zulässigen 60 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: PoliScan Speed ergab 68 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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