Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, B 31, West Höhe P+M die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 13 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 63 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freiburg
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