Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Hildesheim, Gem. Hildesheim, auf der BAB 60, Höhe km 26,09, Notrufsäule, FR Darmstadt um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)
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