Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12524, Berlin Nk, auf der BAB 113, Höhe Lichtmast 62, Richtung Schönefeld die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 95 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Schriftliche Verwarnung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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