Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung 73249, Wernau, auf der Kirchheimer Straße begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffiphot S digital mit Frontfoto 47 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Esslingen übersandte Formblatt Anhörung
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