In der Gemeinde Elbtal, auf der Limburger tr., Höhe HsNr. 7, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 67 km/h mit Lasergerät und Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 17 km/h wurden 35,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Elbtal übersandte Anhörung

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