Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in 82418, Murnau am Staffelsee, auf der Sollerstraße, Höhe Hs.-Nr. 31 um 19 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 35,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 49 km/h. Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES8.0.
Verstoß gegen:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland übersandte Verwarnung
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