Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg, im Schützenalleetunnel, linke Spur, stadteinwärts mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Induktionsschleifenmessung, Foto, Verwarnungsgeld: 20,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Verwarnung wurde von Bußgeldstelle Freiburg übersandt.
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